Bewertung von Gewässern / Klassifizierung

Klassifizierungen bzw. vergleichbare Bewertungen von Gewässern erfolgen zumeist nach anerkannten nationalen und internationalen Richtlinien (LAWA, ATV-DVWK, DIN, AGA, EU-Richtlinien), die das Vorgehen bei der Datenerhebung und den Bewertungsalgorithmus detailliert vorschreiben. Die Wasser- bzw. Gewässerbeschaffenheit wird dabei sowohl auf der Basis verschiedener chemischer Parameter als auch auf der Grundlage biologischer Untersuchungen und Bewertungen der Gewässerstrukturen bestimmt. Bekanntestes Beispiel hierfür ist die Erstellung der Gewässergütekarte auf der Basis saprobiologischer Untersuchungen am Makrozoobenthos. Durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde das Verfahren erheblich überarbeitet, auf weitere Charakteristika ausgeweitet und hinsichtlich der Gewässertypen differenziert. Bei stehenden Gewässern erfolgt eine Bewertung zumeist auf Basis der Trophie (Ausmaß der Primärproduktion) und damit nach dem Umfang der Algenentwicklung (Phytoplankton) und den damit zusammenhängenden Begleiterscheinungen (z.B. Chlorophyllkonzentration, Sichttiefe, Sauerstoffkonzentration). Derartige Klassifizierungen sind bei Talsperren Routine und werden auch bei Bergbaurestseen durchgeführt.
Die Erfassung und Bewertung der Gewässerstrukturen (Bestimmung der Gewässerstrukturgüte) erfolgt anhand genormter Verfahren und stellt ebenfalls eine Form der Klassifizierung dar. Sie ist fester Bestandteil der Gewässerbewertung nach EG-WRRL und liefert wesentliche Grundlagen für eine naturnahe Gestaltung der Gewässer.
Die Bonitierung von fischereilich genutzten Gewässern ist ein Verfahren, um diese in Ertragsklassen einzuteilen, die ihrerseits sowohl wirtschaftlich von Bedeutung sind (Fischbesatz), als auch unter naturschutzfachlichen Aspekten ermittelt werden.