Fachbeiträge nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Wir erstellen Fachbeiträge nach WRRL hinsichtlich ihrer Inhalte und ihrer Gliederung nach den Vorgaben der zuständigen Behörden. In Sachsen beispielsweise orientieren wir uns in erster Linie am Erlass des SMUL vom 3. März 2017 (Vorläufige Vollzugshinweise des SMUL zur Auslegung und Anwendung des Verschlechterungsverbots nach §27 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG).
Fachbeiträge nach WRRL bewerten die potenziellen Auswirkungen eines geplanten Vorhabens, wie beispielsweise die Erweiterung einer Kläranlage, die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern oder bauliche Maßnahmen an Gewässern und in Gewässernähe auf das Gewässerökosystem. Im Fokus stehen dabei einerseits die biologischen Qualitätskomponenten nach EU-WRRL (Phytoplankton, Makrozoobenthos, Makrophyten & Phytobenthos und Fische) sowie die flussgebietsspezifischen Schadstoffe zur Ermittlung des Ökologischen Zustands. Andererseits werden zur Ermittlung des chemischen Zustands die UQN (Umweltqualitätsnormen) für verschiedene Schadstoffe nach Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) betrachtet.
Ziel eines solchen Fachbeitrags ist stets, zu ermitteln, ob das Vorhaben eine Verschlechterung des aktuellen Zustands verursachen kann und ob die Erreichung des Bewirtschaftungsziels, in der Regel des „Guten Zustands“, aufgrund des Vorhabens gefährdet ist.
Die enge Korrelation der ACP (Allgemeine Chemisch-Physikalische Parameter) als auch hydromorphologischer Beschaffenheitsparameter mit den biologischen Qualitätskomponenten ermöglicht in der Regel eine Prognose der Auswirkungen eines Vorhabens.
Sind Grundwasserkörper oder Schutzgebiete von einem geplanten Vorhaben betroffen, so müssen die potenziellen Auswirkungen auf diese Bereiche ebenfalls angemessen berücksichtigt werden.
Fachbeiträge nach WRRL werden i.d.R. als Voraussetzung für die Genehmigung eines Vorhabens von den zuständigen Behörden gefordert.